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Rechtsanwälte Kotz GbR

Überschreitung der zulässigen Höhe eines Sattelzuges in Solingen

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Vorgeworfener Verstoß:

Anordnung bzw. Zulassung der Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination, obwohl die zugelassene Höhe über alles um 0,05 m überschritten war


System zur Messung:

Verkehrskontrolle


Bearbeitende Behörde:

Stadtdienst Ordnung der Klingenstadt Solingen


Datum:

30.10.2017


Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Stadtdienst Ordnung der Klingenstadt Solingen vorgeworfen, am 30.10.2017 in Solingen, auf der A 3, Fahrtrichtung Köln, Rastplatz Ohligser Heide, als Halter des Sattelzuges die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination angeordnet bzw. zugelassen zu haben, obwohl die zugelassene Höhe über alles um 0,05 m überschritten war. Dies wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle festgestellt.

Unserem Mandanten kann der Verstoß nicht vorgeworfen werden, da der LKW normalerweise eine Höhe von 3,95 m aufwies. Aufgrund der Ladung bog sich der Auflieger vorne und hinten hoch, so dass es zu der vorgeworfenen Überschreitung kam.

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