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Ist bei einem Arbeitnehmer aufgrund seiner schwierigen Persönlichkeit mit rigiden Verhaltensmustern und einer Einschränkung seiner Anpassungsfähigkeit auszugehen, so kann ihm trotzdem noch nicht verhaltensbedingt gekündigt werden, wenn bei ihm keine dauerhafte krankheitsbedingte Leistungsunfähigkeit vorliegt (LAG Hamm, Urteil vom 24.01.2008, Az.: 15 Sa 876/07). Selbst wenn es sich bei dem Arbeitnehmer um eine „akzentuierte Persönlichkeit mit paranoiden und narzistischen Anteilen“ handelt.[…]