Aktuelle Fragen und Antworten zur KFZ Kaskoversicherung
Es ist Mitte Dezember und der Winter hat Teile der Republik fest im Griff. Die Folge: Schnee, Graupel, Glatteis und eine permanent unbeständige Witterung. Doch so sehr sich mach einer über eine weiße, winterliche Weihnachtszeit freuen mag, stellt sie für viele Verkehrsteilnehmer – gelinde gesagt – eine Herausforderung dar und vielerorts wird der tägliche Weg zur Arbeit zu einer – im wahrsten Sinne des Wortes – Rutschpartie. Hinzu kommen die früh einsetzende Dämmerung und eingeschränkte Sichtverhältnisse. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass sich in dieser Jahreszeit die Anzahl der Verkehrsunfälle häufen. Viele Autofahrer fragen sich derzeit, welche Schäden eigentlich von ihrer Kaskoversicherung getragen werden und ob sie somit – im Falle eines Falles – entsprechend abgesichert sind.
Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen will Ihnen mit diesem kleinen Beitrag einen Überblick über die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Teilkasko und einer Vollkaskoversicherung verschaffen.
1. Was bedeutet der Begriff „Kasko“?
Die Bezeichnung Kasko stammt vom spanischen Begriff „casco“ und bedeutet so viel wie „Helm“ bzw. „Schiffsrumpf“. Heutzutage wird unter einer Kaskoversicherung meist die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung von Kraftfahrzeugen verstanden.
2. Was ist der Unterschied zwischen einer Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung?
Gemeinsam ist beiden Versicherungsarten, dass sie Schäden am eigenen Fahrzeug ersetzen. Die Teilkasko sichert gegen Glasbruch, Wildunfälle und Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung sowie gegen Diebstahl des Autos bzw. gegen den Diebstahl von Autoteilen ab. Die Vollkaskoversicherung ersetzt darüber hinaus Schäden am Fahrzeug, die durch Vandalismus, durch Kollision (mit Fahrerflucht) oder durch Eigenverschulden entstanden sind. Zudem werden Schäden durch Dritte erfasst, die den Schaden nicht selbst bezahlen können oder nicht versichert sind.
3. Wie ist die Kaskoversicherung aufgebaut?
Die gesetzlich nicht vorgeschriebene Kaskoversicherung ist zunächst einmal nach Voll- oder Teilkasko mit variabler Selbstbeteiligung unterteil[…]