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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kfz-Versicherungsvertrag: Beratungspflicht des Versicherungsvertreters vor Vertragsschluss

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OLG Zweibrücken, Az.: 1 W 4/16, Beschluss vom 27.10.2016

Der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 11.12.2015 – 3 O 414/15 – wird geändert:

Dem Antragsteller wird auch für die beabsichtigten Klageanträge zu 2) und 3) des Klageentwurfs vom 27.10.2015 Prozesskostenhilfe bewilligt unter den fortgeltenden Bedingungen einer monatlichen Ratenzahlung von … € und unter Beiordnung von … zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts.
Gründe
Die beabsichtigte Klage des Antragstellers hat über den Antrag Ziffer 1) vom 27.10.2015 hinaus, für den das Landgericht bereits Prozesskostenhilfe bewilligt hat, auch hinsichtlich der Klageanträge zu 2) (Feststellungsklage) und 3) (Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten) hinreichende Aussicht auf Erfolg.

Symbolfoto: FreedomTumZ/ Bigstock

Der Kläger hatte im … das Fahrzeug … erworben und den Kaufpreis vollständig finanziert. Er unterhielt für das Fahrzeug zunächst bei der … eine Kraftfahrtversicherung. Ende … entschloss er sich zu einem Versicherungswechsel und ließ sich am … bei dem Versicherungsvertreter …der Beklagten beraten. Seinem Vorbringen zufolge wünschte er eine umfassende Beratung und erklärte gegenüber dem Versicherungsvertreter, dass er im Hinblick auf den hohen Fahrzeugwert und die Vollfinanzierung des Kaufpreises nicht nur eine bloße Haftpflichtversicherung wünsche. Er erwähnte zudem, dass er beabsichtige, mit seinen Familienangehörigen in den asiatischen Teil der Türkei zu fahren, um dort seine Herkunftsfamilie zu besuchen. Unstreitig wurde er im Rahmen dieses Beratungsgespräches weder darüber aufgeklärt, dass der von der Beklagten angebotene Kaskoversicherungsschutz nicht für den asiatischen Teil der Türkei galt, noch wurde ihm die Möglichkeit einer Fahrerschutzversicherung aufgezeigt.

Am … kam es in der Nähe des Heimatortes des Klägers, … zu einem Verkehrsunfall mit dem bei der Beklagten versicherten Fahrzeug, weil der Kläger bei dem Versuch, einem größeren Hund am Straßenrand, der vor das Fahrzeug zu laufen drohte, auszuweichen die Kontrolle über das Fahrzeug verlor, so dass sich das Fahrzeug überschlug. Infolge des Unfalls verstarb die E[…]


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