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Rechtsanwälte Kotz GbR

Geschwindigkeitsüberschreitung um 85 km/h in Bielefeld

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Vorgeworfener Verstoß:

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 85 km/h


System zur Messung:

TRAFFIPAX TraffiStar S 330


Bearbeitende Behörde:

Stadt Bielefeld


Datum:

06.08.2017


Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde von der Stadt Bielefeld vorgeworfen, am 06.08.2017 auf der BAB A 2, mittlere Spur, in Fahrtrichtung Hannover die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h um 85 km/h überschritten zu haben. Die Messung erfolgte mittels einer Sensormessung mit dem Gerät TRAFFIPAX Traffistar S 330.

Eine Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax Traffistar S 330 ist nur dann verwertbar und zulässig, wenn es gemäß den Vorgaben der Bedienungsanleitung betrieben wird, es in einem geeichtem Zustand ist und seiner Bauartzulassung oder den Vorgaben der PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) entsprechend aufgestellt oder verwendet wird. Bei fest installierten Messgeräten sind die Messsensoren in der Fahrbahn eingegossen. Diese müssen in der Regel alle 6 Monate überprüft werden.

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