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Rechtsanwälte Kotz GbR

Ersatzfähigkeit von UPE-Aufschlägen und Beilackierungskosten

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AG Hannover, Az.: 406 C 528/16, Urteil vom 12.08.2016

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 984,71 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 07.03.2014 zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des durch das Urteil zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Tatbestand
Symbolfoto: Kzenon/Bigstock

Die Klägerin, ein bundesweit agierendes Unternehmen für Fahrzeugvermietung, ist Eigentümerin des Fahrzeugs, Typ Audi A6, mit dem amtlichen Kennzeichen … .

Am 16.08.2013 wurde das Fahrzeug durch eine Kollision mit einem PKW mit dem amtlichen Kennzeichen …, das zum Unfallzeitpunkt bei der Beklagten haftpflichtversichert war, beschädigt. Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass der Schädiger für 100 % des Schadens einzustehen hat.

Durch ein von der Klägerin in Auftrag gegebenes Gutachten vom 02.09.2013 wurden unfallbedingte Reparaturkosten in Höhe von 3.4077,07 EUR netto ausgewiesen. In dem Gutachten sind Verbringungskosten in Höhe von 131,50 EUR kalkuliert, die von der Klägerin nicht weiterverfolgt wurden. Dementsprechend begehrt die Klägerin von der Beklagten Schadensersatz in Höhe von 3.345,57 EUR.

Dieser Betrag wurde mit Schreiben des Prozessbevollmächtigten vom 28.11.2013 gegenüber der Beklagten geltend gemacht. Diese erstattete der Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.420,86 EUR. Die Beklagte machte geltend, dass die Kosten für die Beilackierung, die UPE-Aufschläge, Kosten für die Radsensorprüfung und -einstellung sowie die Prüfarbeiten Fahrzeug V und H nicht erforderlich seien.

Die Beklagte nahm daher folgende streitgegenständlich relevante Abzüge vor:

Zuschlag auf die unverbindliche Preisempfehlung (UPE 19%) -249,42 EUR

Beilackierung: Auf- und Abrüstarbeiten Kotflügel vorne links rechts -195,32 EUR

Beilackierung: Oberflächenlack Kotflügel vorne links rechts -177,52 EUR

nicht schadensbedingt erforderlich Radsensor prüfen u. einstellen -21[…]


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