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WEG – Balkonsanierung – Wie viele Angebote müssen eingeholt werden?

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Gerichtsstreit um Balkonsanierung und Verwalterkompetenzen in Kölner WEG
In einem Rechtsstreit um die Balkonsanierung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft wurde entschieden, dass die Klage gegen die Beschlüsse der Eigentümerversammlung abgewiesen und die Kosten dem Kläger auferlegt werden; es wurde festgestellt, dass die Beschlüsse, einschließlich der Beauftragung nur zweier Angebote für die Sanierung und einer weitreichenden Delegation von Entscheidungsbefugnissen an den Verwalter, ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 215 C 3/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Amtsgericht Köln wies die Klage eines Wohnungseigentümers ab, der die Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung angefochten hatte.
Die Eigentümerversammlung hatte beschlossen, eine Firma für die Balkonsanierung zu beauftragen, basierend auf zwei eingeholten Angeboten, und dem Verwalter weitreichende Befugnisse für Erhaltungsmaßnahmen erteilt.
Die Beschlüsse wurden als ordnungsgemäße Verwaltung angesehen, wobei das Gericht feststellte, dass weder die Anzahl der eingeholten Angebote noch die Delegation von Entscheidungsbefugnissen an den Verwalter rechtswidrig waren.
Der Kläger konnte seine Einwände gegen die Beschlussfassung, insbesondere bezüglich der Einholung nur zweier Angebote für die Balkonsanierung und der umfangreichen Ermächtigung des Verwalters, nicht durchsetzen.
Das Gericht betonte die Bedeutung der ordnungsgemäßen Verwaltung und die Gültigkeit der Beschlüsse bis zu einer möglichen rechtskräftigen Aufhebung.
Auch formelle Rügen des Klägers, insbesondere hinsichtlich der Zuständigkeit der einberufenden Verwalterin und der Beifügung der Angebote zur Einladung, fanden keinen Erfolg.
Die Entscheidung unterstreicht die Autonomie der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und setzt Maßstäbe für die Anforderungen an die Beschlussfassung.


Balkonsanierung bei der Wohnungseigentümergemeinschaft
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zählt die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu den zentralen Aufgaben. Hierzu gehören auch Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wie die Sanierung von Balkonen. Die Entsch[…]


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