Klage vor dem Arbeitsgericht: Alles was Sie nach einer Kündigung wissen sollten
Die meisten Arbeitnehmer werden von einer Kündigung hart getroffen und wissen nicht, wie sie sich in rechtlicher Hinsicht gegen sie wehren können. Hält ein Arbeitnehmer die Kündigung seines Arbeitgebers für unwirksam, kann er durch das Einreichen einer Kündigungsschutzklage erreichen, dass das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Kündigung feststellt. Ist der Antrag erfolgreich, besteht das Arbeitsverhältnis also weiter fort.
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Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Haben Sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten? Dann wenden Sie sich an uns. Wir püfen Ihre Kündigung und reichen eine Kündigungsschutzklage innerhalb der Frist ein – Symbolfoto: fizkes/Bigstock
Eine Kündigungsschutzklage hat das Ziel, den Kündigungsschutz von Arbeitnehmern gerichtlich durchzusetzen. Das Gericht wird die ausgesprochene Kündigung dahingehend überprüfen, ob die Kündigung durch einen wirksamen Kündigungsgrund gerechtfertigt ist. Im Kündigungsschutzprozess wird also überprüft, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht oder nicht. Viele Kläger verfolgen mit der Kündigungsschutzklage aber auch noch ein anderes Ziel. Sie sind sich sicher, dass sie auch nach einem Sieg im Kündigungsschutzprozess nicht weiter in ihrem ehemaligen Betrieb arbeiten möchten und erhoffen sich eine Beendigung des Rechtsstreits und des Arbeitsverhältnisses durch einen Abfindungsvergleich. Wird keine Kündigungsschutzklage vom Arbeitnehmer erhoben, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie in objektiver Hinsicht nicht gerechtfertigt war.
Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage macht immer dann Sinn, wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber nach den Kriterien des Kündigungsschutzgesetzes (KschG) nicht wirksam, bzw. nicht sozial gerechtfertigt ist. Hegt ein Arbeitnehmer den Verdacht, […]