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Haftung des Reiseveranstalter – Fehlende Unterrichtung über Pass- und Visavorschriften

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Haftung des Reiseveranstalters für die unterbliebene Unterrichtung des Kunden über Pass- und Visavorschriften durch das Reisebüro
LG Baden-Baden. Az.: 1 S 28/08, Urteil vom 07.11.2008

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden vom 28.04.2008 (16 C 85/07) wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf Euro 2.312,– festgesetzt.
Gründe
(abgekürzt nach §§ 540 Abs. 1 Nr. 1, 2 ZPO)

Die Berufung ist zulässig, aber nicht begründet.

I.

Symbolfoto: shakzu/Bigstock

Zutreffend hat das Amtsgericht die auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von Euro 2.312,– nebst Zinsen und weiteren Euro 163,27 gerichtete Klage abgewiesen. Wegen der zugrunde zu legenden Feststellungen wird auf das angefochtene Urteil Bezug genommen (S. 2 – 5 des Urteils; AS. 273 – 279). Die Kammer schließt sich nach eigenständiger Überprüfung den Ausführungen des Amtsgerichts zur Tätigkeit und Haftung des Reisevermittlers in Abgrenzung zum Reiseveranstalter an und nimmt hierauf Bezug (S. 3 – 4 des Urteils, AS. 275, 277).

II.

Zu Recht und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2006, 2321 ff.) ist das Amtsgericht hiernach davon ausgegangen, dass die Unterrichtung über Pass- und Visumerfordernisse gerade nicht zur Beratung bei der Auswahl einer Reise, die Gegenstand des Reisevermittlungsvertrages ist, sondern zur Durchführung der Reise gehört, die zu dem mit dem Reiseveranstalter zustande kommenden Reisevertrag zählt. Da zwischen den Parteien nur ein Reisevermittlungsvertrag zustande gekommen ist, war die Zeugin … als Vertreterin der Beklagten nicht gehalten, den Kläger auf Pass- und Visumerfordernisse hinzuweisen.

Der Reisevermittlungsvertrag endet im Allgemeinen in dem Zeitpunkt, in dem die Auswahlberatung abgeschlossen ist und der Kunde sich für eine bestimmte Reise oder zunächst nur für einen bestimmten Veranstalter entscheidet. Nach dieser Auswahlentscheidung beginnen die Verhandlungen über den konkreten Reisevertrag, womit die vorvertragliche Haftung des Reiseveranstalt[…]


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