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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unterschriftenliste initiiert – Kündigung

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Landesarbeitsgericht Hamm
Az: 4 Sa 235/14
Urteil vom 03.09.2014

Anmerkung des Bearbeiters
Kann einem Vorarbeiter die Kündigung ausgesprochen werden, weil er eine Unterschriftenliste zur Einführung der 35-Stunden-Woche im Betrieb initiiert hat?

Tenor
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 28.01.2014 – 2 Ca 1062/13 O – unter teilweiser Zurückweisung der weitergehenden Berufung abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 15.10.2013 beendet wurde.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 17.10.2013 beendet wurde.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis wird zum 30.04.2014 gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 35.000 € aufgelöst.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Arbeitszeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer sowie Führung und Leistung erstreckt.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand
Die Parteien streiten über den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses, über Zahlungsansprüche sowie über die Erteilung eines Arbeitszeugnisses.
Der am 12.01.1967 geborene Kläger, der zwei Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist, ist seit dem 01.08.1997 bei der Beklagten auf Grundlage eines ursprünglich befristeten Arbeitsvertrags vom 22.07.1997, hinsichtlich dessen Einzelheiten auf ABl. 8, 11 und 12 verwiesen wird, beschäftigt. Zu einem nicht genau vorgetragenen Zeitpunkt wurde ihm die Funktion eines Schichtleiters im Bereich „Imprägnierung“ übertragen. Er erhielt zuletzt einen Monatsfestlohn in Höhe von 2.177,98 Euro, eine freiwillige Zulage von 378,35 Euro sowie eine Funktionszulage in Höhe von 309,26 Euro. Hinzu kamen Vergütungen und Zuschläge für Mehrarbeit, Wochenend- und Schichtzulagen sowie verschiedene Einmalzahlungen. Wegen des erzielten Arbeitsentgelts in d[…]


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