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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrssicherungspflichtverletzung wegen Verstoß gegen Räum- und Streupflichten

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Sturz auf vereistem Tankstellengelände: Schmerzensgeld gefordert
Auf einer vereisten Fläche einer Tankstelle stürzte ein Mann und fordert nun Schmerzensgeld sowie die Kompensation materieller und immaterieller Schäden. Das Herzstück der Debatte ist die Frage, ob der Betreiber der Tankstelle seine winterliche Räum- und Streupflicht verletzt hat. Der Kläger behauptet, aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse und den winterlichen Verhältnissen, sei er auf einer nicht erkennbaren Eisfläche ausgerutscht.

Direkt zum Urteil Az: I-7 U 106/19 springen.

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Berufung gegen vorheriges Urteil
Der Kläger legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 25. November 2019 ein, da er der Meinung ist, dass seine Darstellung der Ereignisse und die dadurch resultierende Forderung gerechtfertigt seien. Sein Fokus liegt dabei auf dem Nachweis, dass die Existenz einer Gefahrenquelle aufgrund der winterlichen Bedingungen und des Sturzhergangs offensichtlich war.
Forderung des Klägers
Der Kläger verlangt von der Beklagten ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen genaue Höhe er dem Ermessen des Gerichts überlässt, das jedoch einen Betrag von 50.000 EUR nicht unterschreiten sollte. Darüber hinaus fordert er die Zahlung eines Betrags von 107.031,99 EUR sowie die Anerkennung der Verpflichtung der Beklagten, alle zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen. Zudem verlangt er die Erstattung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.874,92 EUR.
Standpunkt der Beklagten
Die Beklagte hingegen beantragt, die Berufung zurückzuweisen. Sie verteidigt die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bielefeld und besteht darauf, dass der Kläger die Existenz einer Gefahrenquelle nicht ausreichend nachweisen konnte.
Endgültige Entscheidung des Gerichts
Trotz der Einwände und der Berufung des Klägers gegen das ursprüngliche Urteil bestätigt das OLG Hamm die Entscheidung der ersten Instanz und weist die Berufung auf Kosten des Klägers zurück. Dies unterstreicht die Wichtigkeit von konkreten Beweisen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, insbesondere bei solch hohen Forderungen.

Das vorliegende Urteil
OLG Hamm – Az.: I-7 U 106/19 – Urteil vom 19.01.2021

Die Berufung des Klägers gegen das am 25.11.2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 19. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (19 O 345/18) wird […]


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