Gemeinden können Straßenanlieger dazu verpflichten, die Fahrbahnen vor ihrem Grundstück zu reinigen und dort Winterdienst zu leisten. Die Straßenverkehrsordnung steht der Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht nicht entgegen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 15.10.2014, Az.: OVG 9 B 20.14 und OVG 9 B 21.14). Die Übertragung von Straßenreinigungspflichten muß jedoch dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechen. Die Übertragung von Reinigungs- und Winterdienstpflichten auf Anlieger erfordert eine sorgfältige Prüfung der Zumutbarkeit für die Anlieger unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse (OVG NRW, Urteil vom 03.12.2012, Az: 9 A 193/10).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Hamburg-Altona – Az.: 318c C 288/10 – Urteil vom 26.01.2012 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn […]