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Ein Mieter hat gegenüber seinem Vermieter einen Anspruch darauf, dass dieser ihm das Anbringen einer Markise über seinem Balkon an der Hauswand gestattet. Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehört als sozial übliches Verhalten zum berechtigten Wohngebrauch des Mieters. Ein solcher Schutz kann durch das Aufstellen eines Sonnenschirms nicht ausreichend erreicht werden, so dass ein Anspruch auf Anbringen einer Markise besteht (Amtsgerichts München, Urteil vom 07.06.2013, Az.: 411 C 4836/13).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/anspruch-des-mieters-auf-markisenanbringung-ueber-balkon_2264/