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Befinden sich in einer Mietwohnung hohle Wandfliesen, so stellt dies einen Mietmangel dar, da der Mieter aufgrund der hohlen Wandfliesen z.B. keine Kleinmöbel oder handelsübliche Badezimmerutensilien an den Wänden befestigen kann. Der Vermieter ist zur Behebung der hohlen Wandfliesen verpflichtet, auch wenn dies zu einer zwangsweisen Neuverfliesung des Badezimmers führt (Amtsgericht Kiel, Urteil vom 08.05.2013, Az.: 113 C 344/12).[…]
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