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Wird eine Ehe nach 30 Jahren geschieden und hat ein Ehegatte aufgrund der Ehe keine abgeschlossene Berufsausbildung, so hat er unter Umständen einen unbefristeten nachehelichen Aufstockungsunterhaltsanspruch gegenüber dem anderen Ehegatten. Bestehende Nachteile müssen nach Ansicht des OLG Brandenburg voll und unbefristet ausgeglichen werden (OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2012, Az: 10 UF 253/11).[…]
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