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Wenn der Schädiger unzulässige Abzüge bei den berechtigten Schadenersatzansprüchen des Geschädigten vornimmt, kann der Geschädigte, etwa bei einem Verkehrsunfall, einen Rechtsanwalt einschalten und bekommt die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren im Rahmen seines Schadensersatzanspruches vom Schädiger erstattet. Dies gilt auch dann, wenn für den Erstbrief noch kein Rechtsanwalt nötig gewesen wäre, weil es sich um einen einfach gelagerten Fall handelte (AG Stuttgart, Urteil vom 16.12.2011, 41 C 5302/11).[…]