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Alte Versicherungsverträge deren Vertragsklauseln nicht an das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG 2008) angepaßt wurden sind unwirksam, wenn sie den Versicherungsnehmer gegenüber der neuen Rechtslage schlechter stellen (BGH, Urteil vom 12.10.2011, Az: IV ZR 199/10).[…]