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Muss ein Steuerzahler aufgrund eines berufsbedingten Umzugs doppelte Mietzahlungen leisten (alte und neue Wohnung), so kann er die Mietkosten der zweiten Wohnung über den Zeitraum der Umzugsphase als Werbungskosten voll absetzen (BFH, Urteil vom 13.07.2011, Az.: VI R 2/11).[…]