Eine Kündigung wegen Minderleistung ist zwar grundsätzlich möglich, wenn eine erhebliche Minderleistung des Arbeitnehmers vorliegt, aber oft nicht so einfach. Die Minderleistung muss nachweisbar und nicht nur vorübergehend sein. Außerdem muss der Arbeitgeber darlegen können, dass die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht den Erwartungen des Arbeitgebers entspricht und erheblich unter dem Durchschnitt liegt.
Eine Kündigung wegen Minderleistung ist dann möglich, wenn die Minderleistung des Arbeitnehmers nicht nur einmalig, sondern wiederholt aufgetreten ist und auch nach Abmahnungen nicht abgestellt werden konnte. Wie sich jedoch eine erheblich unterdurchschnittliche Arbeitsleistung definiert und was das Landesarbeitsgericht in Köln zu einem solchen Fall sagt, erfahren Sie im folgendem Artikel.
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Leistungsdruck vs. Low-Performer
Eine Kündigung wegen Minderleistung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht in der Lage ist, die vertraglichen Anforderungen zu erfüllen. Es muss sich jedoch um eine nachweislich erhebliche und anhaltende Minderleistung handeln. (Symbolfoto: Stock-Asso/Shutterstock.com)
In etlichen Unternehmen wird an die Arbeitnehmer ein gewisses Leistungsniveau erwartet, welches bedauerlicherweise nicht von jedem Arbeitnehmer so erfüllt werden kann. Wenn ein Arbeitgeber bemerkt, dass es sich bei dem Arbeitnehmer um einen sogenannten „low Performer“ handelt, so möchte der Arbeitgeber diesen Arbeitnehmer nur zu gerne aus dem Unternehmen entfernen.
Betriebsbedingte Kündigung oft Mittel zum Zweck
Mittels der betriebsbedingten Kündigung ist dieses Ansinnen durchaus mit weniger Hürden verbunden, weshalb dieser Schritt in der gängigen Praxis auch regelmäßig vollzogen wird. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass eine betriebsbedingte Kündigung in der gängigen Praxis einfacher realisierbar ist als eine Kündigung aufgrund von Minder- bzw. Schlechtleistung des Arbeitnehmers. Dementsprechend stellt sich nunmehr jedoch die Frage, wann genau die Kündigung wegen Minderleistung überhaupt möglich ist.
Die Kündigung wegen Minderleistung ist schwierig, aber nicht unmöglich
Zunächst erst einmal muss betont werden, dass eine Kündigung aufgrund von Mi[…]