Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Filesharing – Abmahner hat die Beweislast für das illegale Filesharing

Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de

Abmahnende Musikunternehmen müssen den Nachweis dafür erbringen, dass der Internetanschlussinhaber für das illegale Filesharing verantwortlich ist. Dies beinhaltet den Nachweis, dass die von dem Telekommunikationsunternehmen mitgeteilte IP-Adresse während des gesamten Download-Vorganges dem Anschluss der Internetanschlussinhaber zugeordnet gewesen ist. Kann dieser Nachweis vom Abmahner nicht erbracht werden, stehen ihm keinerlei Schadensersatzansprüche gegenüber dem Internetanschlussinhaber zu (LG Stuttgart, Urteil vom 28.06.2011, Az: 17 O 39/ 11).[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv