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Nach einer Betriebsaufgabe ist die gesetzliche Unfallversicherung noch für solche Unfälle eintrittspflichtig, die im Zusammenhang mit Betriebsabwicklungsaufgaben eintreten (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.02.2011, Az: L 2 U 556/09).[…]