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Grundbucheintragung – Anforderungen an den Inhalt der Auflassungserklärung

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OLG Naumburg –  Az.: 12 Wx 26/13 –  Beschluss vom 06.11.2013

Auf die Grundbuchbeschwerde der Beteiligten zu 1) vom 29. Mai 2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Wittenberg vom 21. Juni 2012 aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, das Eintragungsersuchen der Notarin C. U. vom 29. März 2012 hinsichtlich des 1/ 2 Miteigentumsanteils des Beteiligten zu 2) an dem Grundstück „K. Dorf 29“ Flur …, Flurstück …/12 der Gemarkung B., verzeichnet im Grundbuch von B. Blatt … zu vollziehen.

Ferner wird das Grundbuchamt angewiesen, die zu Gunsten des Beteiligten zu 2) im Grundbuch von B. Blatt … in Abteilung II Nr. 4) eingetragene Auflassungsvormerkung zu löschen.

Die weitergehende Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zur Hälfte zu tragen.
Gründe
I.

Im Grundbuch von B. Blatt … sind als Eigentümer der im Beschlussrubrum näher bezeichneten, verfahrensgegenständlichen Grundstücke die Beteiligten zu 1) und zu 2) zu je 1/2 eingetragen.

Am 07. Juni 2011 schlossen sie in einem vor dem 1. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts geführten Verfahren zu Protokoll der mündlichen Verhandlung einen Vergleich, dessen Ziffer 1) wie folgt lautet:

„Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass das in ihrem Miteigentum stehende Hausgrundstück in W. Ortsteil K. Dorf Nr. 29 zu Alleineigentum auf die Antragsgegnerin (Beteiligte zu 1) mit den bisherigen Lasten übergeht.“

Wegen der weiteren Einzelheiten des Vergleichstextes wird auf die zur Akte gereichte Abschrift der Sitzungsniederschrift (Bl. 65 d. A.) Bezug genommen.

In Vollziehung dieses Vergleichs ließ der Beteiligte zu 2) mit einer vor der Notarin C. U. am 20. März 2012 zur Urkundenrollen-Nr. 411/2012 beurkundeten Erklärung den auf seinen Namen eingetragenen 1/2 Miteigentumsanteil an den Grundstücken belegen in der Gemarkung B. Flur …, Flurstück …/6 in Größe von 9,11 a und Flur … Flurstück …/12 in Größe von 8,51 a, eingetragen im Grundbuch von B. Blatt … – Bestandsverzeichnis Nr. 5 und 6 – an die Beteiligte zu 1) auf und bewilligte und beantragte die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch. Zugleich bewilligte und beantragte er die Löschung der im Grundbuch von B. Blatt … in Abteilung II Nr. 4 zu seinen Gunsten eingetragenen Auflassungsvormerkung.

Die Urkundsnotarin hat darauf mit Schriftsatz vom 29. März 2012 unter Vorlage einer Ausfertigung der Urkunde vom 20. März 2012, einer vollstreckbaren Ausfert[…]


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