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Eine Haftpflichtversicherung hat in der Regel 4 Wochen Zeit, ihre Regulierungs- und Eintrittspflicht zu überprüfen. Die 4-Wochenfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Geschädigte Ansprüche gegenüber der KFZ-Haftpflichtversicherung geltend macht. Die KFZ-Haftpflichtversicherung kann ihre Regulierungs- und Eintrittspflicht nicht von der Einsichtnahme in eine amtliche Ermittlungsakte abhängig machen (OLG München, Beschluss vom 29.07.2010, Az: 10 W 1789/10).[…]