Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Legt ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes oder Enkelkindes an, so kann der nahe Angehörige zwar als Sparbuchbesitzer über das Sparguthaben gegenüber der Bank verfügen, er muss jedoch abgehobene Beträge unter Umständen dem Kind oder Enkelkind ersetzen (LG Coburg, Beschluss vom 31.05.2010, Az: 33 S 9/10).[…]