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Nach der Auffassung des OLG Zweibrücken ist eine Blutprobenentnahmeanordnung durch Polizeibeamte wegen Gefahr in Verzug ohne richterliche Anordnung in einem Strafverfahren verwertbar, wenn dieser alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss steht (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.08.2010, Az: 1 SsBs 2/10).[…]
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