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Verkehrsunfall zwischen abbiegenden PKW und auf Radweg fahrenden Radfahrer in Dunkelheit

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Dunkle Fahrt: Wie ein Verkehrsunfall zwischen Auto und Fahrrad das Gericht herausforderte
In diesem Fall, der vor Gericht verhandelt wurde, geht es um einen Verkehrsunfall zwischen einem abbiegenden PKW und einer Radfahrerin, der sich in der Dunkelheit ereignete.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 65 C 191/18 >>>

Unfallparteien und ihre Ansichten
Die Klägerin, eine Radfahrerin, fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld, da sie durch den Unfall verletzt wurde und dadurch Verdienstausfälle sowie zusätzliche Kosten entstanden sind. Sie behauptet, dass der Fahrer des PKWs für den Unfall verantwortlich ist. Die Beklagten hingegen argumentieren, dass die Klägerin ohne Licht gefahren sei und daher für den Unfall mitverantwortlich sei.
Gerichtliche Berücksichtigung der Sachlage
Während der Verhandlung wurden die Einzelheiten des Vorfalls beleuchtet. Der Autofahrer behauptete, die Klägerin sei für ihn nicht erkennbar gewesen, da sie ohne Licht gefahren sei. Die Klägerin ihrerseits argumentierte, dass sie sich aufgrund ihrer Verletzungen in der Probezeit bei ihrem Arbeitgeber nicht in der Lage sah,Ansprüche geltend zu machen und daher die Beklagten in Anspruch nehmen musste. Die Richter nahmen diese Argumente zur Kenntnis und berücksichtigten sie bei ihrer Entscheidung.
Zeugenaussagen und ihre Auswirkungen
Es wurden Zeugenaussagen gehört und Beweismittel vorgelegt. Ein Zeuge, der nach dem Unfall noch eine Stunde bis zum Eintreffen der Polizei an der Unfallstelle verblieben war, gab an, unmittelbar nach dem Unfall „den Knall gehört“ zu haben. Allerdings konnte er keine klare Aussage dazu machen, wer für den Unfall verantwortlich war. Die Richter werteten die Beweismittel und Zeugenaussagen und kamen zu dem Schluss, dass sowohl die Klägerin als auch der Autofahrer eine Mitschuld am Unfall trugen.
Urteil: Teilen der Verantwortung und finanzielle Auswirkungen
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass beide Verschuldensanteile gleichwertig sind. Die Klägerin hatte zwar Verletzungen erlitten, konnte jedoch nicht nachweisen, dass diese ausschließlich auf den Unfall zurückzuführen waren. Unter Berücksichtigung des erheblichen Mitverschuldens der Klägerin und der Fahrlässigkeit des Autofahrers entschied das Gericht, dass ein Schmerzensgeld von 750 Euro angemessen sei.

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