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Bausachverständigenhaftung wegen fehlerhafter Planung und Betreuung

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Keine Haftung für Bausachverständigen: OLG Zweibrücken bestätigt verjährte Ansprüche
In dem Fall des OLG Zweibrücken (Az.: 7 U 155/13) wurde die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Landau zurückgewiesen, wodurch die Klägerin den Schaden wegen fehlerhafter Planung und Betreuung bei der Herstellung eines Produktionshallenfußbodens durch einen Bausachverständigen selbst tragen muss. Das Urteil umfasst eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Haftung für Planungsfehler, der Frage der Verjährung sowie der Rolle und den Pflichten eines Sachverständigen im Bauwesen.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 155/13 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Klage gegen den Bausachverständigen wegen angeblicher Planungs- und Überwachungsfehler beim Bau eines Produktionshallenfußbodens wurde abgewiesen.
Das Gericht sah die Verjährung der Ansprüche gegeben und wies darauf hin, dass die Verantwortung für die entstandenen Schäden nicht beim Sachverständigen liegt.
Trotz Nachbesserungsversuchen und weiterer Beteiligung des Sachverständigen an der Mängelbehebung konnte kein neuer Werkvertrag angenommen werden.
Die Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen war nur zeitlich begrenzt und reichte nicht aus, um die Ansprüche der Klägerin aufrechtzuerhalten.
Das Gericht betonte die Unterscheidung zwischen einem umfassenden Planungsauftrag und der bloßen Erstellung einer Empfehlung durch den Sachverständigen.
Die Klägerin konnte die Einrede der Verjährung nicht abwehren, da eine umfassende Beauftragung des Beklagten als Sachwalter nicht vorlag.
Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der rechtzeitigen Geltendmachung von Ansprüchen und der klar definierten Vertragsverhältnisse im Baurecht.


Rechtssicherheit im Bausektor
Bauvorhaben sind komplexe Projekte, an denen viele Akteure beteiligt sind. Neben Bauherren, Architekten und Baufirmen spielen auch Bausachverständige eine wichtige Rolle. Sie werden häufig als Planungsexperten und Baubegleiter hinzugezogen, um die fachgerechte Umsetzung zu überwachen. Doch was passiert, wenn Sachverständige ihre Pflichten verletzen?

Die Haftung von Bausachverständigen bei Planungs- und Überwachungsfehlern ist ein bedeutsames Thema. Bauherren und U[…]


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