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Auch eine bekannte Schauspielerin muss bei weit entfernten Arbeitsorten mit einem Fahrverbot rechnen, da sie sich im Falle eines Fahrverbotes einen Fahrer leisten kann. Diese finanzielle Belastung ist für jeden Verkehrsteilnehmer hinnehmbar und führt auch zu keiner erheblichen Härte (OLG Hamm, Beschluss vom 29.06.2010, Az: III-3 RBs 120/10).[…]