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Aufgrund der hohen Energiepreise heizen immer mehr Haushalte wieder dauerhaft mit Holzöfen. Hierdurch kann es zu Rauch- und Russbelästigungen der Nachbarn kommen. Die Nachbarn haben jedoch keinen behördlichen Abwehranspruch gegen den Ofeneigentümer, wenn der Ofen vom Schornsteinfeger abgenommen wurde (OVG Koblenz, Urteil vom 24.03.2010, Az.: 1 A 10876/09.OVG).[…]