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Rechtsanwälte Kotz GbR

Holzanlieferung – Hilfe des Holzkäufers und Unfall

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Hilft ein Holzkäufer dem Lieferanten bei dem Abladen von Holz, so ist er in der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert, wenn der Lieferant gewerblich mit Holz handelt. Beim Abladen des Holzes bzw. beim Helfen tritt der Käufer wie ein Arbeitnehmer des Holzlieferanten auf, so dass ein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht (SG Aachen, Urteil vom 17.03.2010, Az.: S 8 U 34/09).[…]


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