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Der Auffahrende trägt die Beweislast dafür, dass er den Auffahrunfall nicht verursacht hat. Kann der Auffahrende den Entlastungsbeweis nicht erbringen, so haftet der Auffahrende zu 100 % (Saarländisches OLG, Urteil vom 19.05.2009, 4 U 347/08.)[…]
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