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Ein Fahrerlehrer ist während einer Übungsfahrt mit seinem Fahrschüler der verantwortliche Fahrzeugführer. Ein Mobilfunktelefonat des Fahrlehrers während der Übungsfahrt stellt daher ein verbotenes Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung dar, welches nach dem aktuellen Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro zu belegen ist(BVerfG, Beschluss vom 02.06.2009, Az.: 2 BvR 901/09).[…]
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