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Mieter müssen bei einer formularmäßigen (anteiligen) Umlage von Aufzugskosten, diese nicht zahlen, wenn sie ihre Wohnung nicht über den Aufzug erreichen können (vgl. BGH, Urteil vom 08.04.2009, Az.: VIII ZR 128/08). Nach der Auffassung des BGH müssen jedoch Erdgeschossmieter die anteiligen Aufzugskosten weiterhin zahlen, da sie den Aufzug lediglich nicht nutzen, jedoch nutzen könnten.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/aufzugskostenumlage-im-mietvertrag-wirksam_175/