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Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom26.02.2009, Az.: 3 C 1.08, ist ein Führerscheininhaber ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wenn er über einen längeren Zeitraum (6-9 Monate) täglich Drogen (hier Cannabis) konsumiert. Ihm kann aufgrund dieser Tatsache der Füherschein entzogen werden.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/taeglicher-drogenkonsum-fuehrerscheinentzug_86/