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Rechtsanwälte Kotz GbR

Stillschweigende Haftungsbeschränkung bei Probefahrt

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In der heutigen Zeit, in der rechtliche Fragen und Herausforderungen allgegenwärtig sind, ist es von entscheidender Bedeutung, sich mit aktuellen Urteilen und deren Auswirkungen auseinanderzusetzen. Ein solcher Fall, der in jüngster Zeit für Aufsehen gesorgt hat, betrifft die stillschweigende Haftungsbeschränkung bei einer Probefahrt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 46 C 1395/12   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Der Beklagte, der während einer Probefahrt einen Unfall mit einem Motorrad hatte, wurde aufgrund eines von ihm unterzeichneten Schuldanerkenntnisses zur Zahlung von Schadensersatz und Sachverständigenkosten verurteilt.

Der Beklagte unternahm eine Probefahrt mit einem Motorrad und hatte einen Unfall.
Er ging davon aus, dass eine Vollkaskoversicherung für das Motorrad besteht.
Nach dem Unfall unterschrieb der Beklagte eine „Unfallschadensanerkennung“, in der er sich zur Übernahme aller Kosten verpflichtete.
Der Kläger, Eigentümer des Motorrads, verlangte Schadensersatz und Sachverständigenkosten.
Das Gericht stützte sich auf das konstitutive Schuldanerkenntnis gemäß § 781 BGB.
Ein Sachverständigengutachten bestätigte den vom Kläger geltend gemachten Wiederbeschaffungswert des Motorrads.
Der Beklagte wurde zur Zahlung von 4.986,29 € zzgl. Zinsen und weiteren Kosten verurteilt.
Das Urteil betont, dass ein stillschweigender Haftungsausschluss bei Probefahrten mit privaten Anbietern nicht greift.

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Was genau ist vorgefallen?
(Symbolfoto: topseller /Shutterstock.com)

Ein potenzieller Käufer unternahm eine Probefahrt mit einem Motorrad. Während dieser Fahrt kam es zu einem Unfall, der das Motorrad erheblich beschädigte. Der Käufer hatte vor der Fahrt angenommen, dass für das Motorrad eine Vollkaskoversicherung besteht. Der Beklagte, der potenzielle Käufer, wurde nach dem Unfall vom Kläger, dem Eigentümer […]


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