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Rechtsanwälte Kotz GbR

Rückgabe mangelhafter Ware und Nutzungsersatz

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Muss ein Verbraucher bei Rückgabe mangelhafter Ware beim Verbrauchsgüterkauf Nutzungsersatz zahlen? 
Nach dem EuGH, Urteil vom 17.04.2008, Az.: C-404/06 – NEIN!
Nicht nur die Nachbesserung/Nacherfüllung einer vertragswidrig gelieferten Ware durch den Verkäufer, sondern auch der Austausch dieser Ware durch eine vertragsgemäße muss durch den Verkäufer unentgeltlich erfolgen.  Dies bestimmt die Verbraucherschutzrichtlinie 1999/44/EG innerhalb der EU und in allen Mitgliedstaaten. Landesrechtliche Normen die der Verbraucherschutzrichtlinie widersprechen sind gemeinschaftswidrig.
Das Urteil finden Sie im Volltext unter:
https://www.ra-kotz.de/wertersatz.htm[…]


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