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Strafrecht – Fragen & Antworten

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„Reden ist Silber, schweigen ist Gold!“
Dieser Grundsatz trifft bei Aussagen in Strafverfahren oder Bußgeldverfahren zu.
 
Angeklagter: Ist der Beschuldigte, gegen den die Eröffnung des strafrechtlichen Hauptverfahrens (Gerichtsverhandlung vor dem Strafgericht) beschlossen wurde.
 
Angeschuldigter: Ist der Beschuldigte im Strafverfahren, gegen den die öffentliche Anklage erhoben, dass strafrechtliche Hauptverfahren aber noch nicht eröffnet worden ist.
 
Aussageverweigerungsrecht:Viele Beschuldigte tätigen aus Unwissenheit Aussagen, obwohl sie nicht aussagen müssten. Als Beschuldigter muss man nicht zur Sache aussagen. Man muss lediglich seine Personalien angeben. Der Beschuldigte muss bereits bei seiner ersten Vernehmung über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt werden. Eine Aussage die ohne eine entsprechende Belehrung gewonnen wurde, darf nicht verwertet werden. Spontanäußerungen des Beschuldigten trotz fehlender Beschuldigtenbelehrung sind jedoch regelmäßig verwertbar, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Belehrungspflichten gezielt umgangen wurden, um den Beschuldigten zu einer Selbstbelastung zu verleiten. Eine Beschuldigtenvernehmung kann auch nach anfänglicher Aussageverweigerung des Beschuldigten und fehlender Belehrung fortgesetzt werden. Der Beschuldigte hat ein Anrecht darauf, einen Anwalt zu sprechen bzw. beizuziehen. Wird ihm dies verweigert, so darf die Aussage nicht verwertet werden. Der Beschu[…]


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