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Besteht in einer Mietwohnung ein Mietmangel, so kann der Mieter vom Vermieter nicht verlangen, dass der Mietmangel nur von einem Fachhandwerker besichtigt und behoben wird. Der Vermieter ist in seiner Entscheidung frei, welche Person er mit der Besichtigung und Behebung des Mietmangels beauftragt (AG Pinneberg, Urteil vom 21.06.2012, Az.: 80 C23/12).[…]