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Eine „ca. Wohnflächenangabe“ in einer Zeitungsanzeige stellt nach Ansicht des AG München keine Beschaffenheitszusicherung der Mietwohnung dar, so dass ein Mieter nicht zur Mietminderung berechtigt ist, wenn die Wohnfläche um mehr als 10 % von der Angabe in der Zeitungsanzeige abweicht und der geschlossene Mietvertrag keine Angaben zur Wohnfläche erhält (AG München, Urteil vom 10.08.2009, Az: 424 C 7097/09).[…]