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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verdachtskündigung wegen Diebstahls – Aussetzung der Kündigungsschutzklage

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ArbG Eberswalde, Az.: 1 Ca 365/16, Beschluss vom 22.06.2017

Der Rechtsstreit wird bis zur Erledigung des bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder unter dem Aktenzeichen ……….geführten Strafverfahrens ausgesetzt.
Gründe:
I.

Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Schadenersatz i.H.v. 2.536.490,- Euro in Anspruch und begehrt die Feststellung von weiteren Schadenersatzansprüchen.

Die Parteien waren verbunden durch ein Arbeitsverhältnis.

Die Klägerin macht Herausgabe- und Schadenersatzansprüche aus Untreue-, Unterschlagungs- und Bestechlichkeitshandlungen geltend, die dem Beklagten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bei der Klägerin vorgeworfen werden.

Nach dem Vortrag der Klägerin soll der Beklagte als verantwortlicher Mitarbeiter dafür gesorgt haben, dass im Besitz der Klägerin stehendes Material, vor allem Radsätze, entwendet und heimlich und unsachgemäß, nämlich falsch deklariert, entsorgt wurden. Der Beklagte soll dazu mit der Niederlassungsleiterin des beauftragten Entsorgungsunternehmens T. (nachfolgend T.), der Zeugin Z. zusammengearbeitet haben.

Die Klägerin behauptet im Wesentlichen, der Beklagte habe mit der Zeugin Z. vereinbart, Material der Klägerin zu entwenden und unter dem Code-Wort „AAE-Material“ bei der T. anzuliefern. Die Anlieferung erfolgte in Schrottcontainern, die mit jeweils 8 bis 9 Radsätzen beladen sind. Für den Streitzeitraum steht dabei die Lieferung von mehreren hundert Containern mit entwendetem Material in Rede. Bei der T. sei dieses Material dann auf Anweisung der Zeugin Z. außerhalb des normalen Entsorgungsweges zwischengelagert und anschließend unter falschen Personen- und Materialkonten verwogen und entsprechend falsch abgerechnet worden. Der Erlös sei in Absprache mit dem Beklagten geteilt worden.

Symbolfoto: Elnur/Bigstock

Nach den Angaben der Zeugin Z. sollen in den Jahren 2013 bis Mitte 2015 insgesamt ca. 3.866 Tonnen Material aus dem Werk der Klägerin entwendet und entsorgt worden sein, zu 95% Radsätze, woraus ein Schaden i.H.v. 901.847,00 Euro entstand. Für den Zeitraum April 2011 bis Dezember 2012 fehlten Wiegescheine für insgesamt 471 abgeholte, aber nicht ordnungsgemäß entsorgte Conta[…]


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