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Unterbinden Hundehalter das Gebell ihrer Hunde nicht während der Mittags- oder Nachtzeit, oder vernachlässigen sie ihre Hunde, so dass diese bellen, kann dieses Verhalten eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die durch das Ordnungsamt mit einem Bußgeld belegt werden kann (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.06.2010, Az: 10 AS 10.1074, 10 ZB 10.516). Im vorliegenden Fall wurden der Hundehalterin Zwangsgelder in Höhe von jeweils 1.000 Euro angedroht.[…]
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