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Landesarbeitsgericht Sachsen – Az.: 2 Sa 264/20 – Urteil vom 25.06.2021

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Zwickau vom 28.05.2020 – 6 Ca 822/19 – teilweise abgeändert und die Klage auch insoweit abgewiesen, als die Beklagte verurteilt ist

der Klägerin nach Maßgabe Ziff. IV ein Zeugnis zu erteilen
an die Allianz Versicherung nach Maßgabe Ziff. V für die Klägerin 55,00 € zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Klägerin wird das vorgenannte Urteil – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen – teilweise abgeändert und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien (lediglich) bis 30.04.2019 bestanden hat.

Von den Kosten des Rechtsstreits entfallen 46 % auf die Klägerin, 54 % auf die Beklagte.

Revision ist nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten in dem Berufungsverfahren unverändert darüber,

ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Eigenkündigung der Klägerin mit Schreiben vom 29.03.2019 (lediglich) bis 30.04.2019 fortbestanden hat,
ob die Beklagte zu verurteilen ist, an die Klägerin 26,98 € brutto als Überstundenvergütung nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.05.2019 zu bezahlen,
ob die Beklagte zu verurteilen ist, der Klägerin 333,76 € brutto als Urlaubsabgeltung nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.05.2019 zu bezahlen,
ob die Beklagte zu verurteilen ist, der Klägerin eine Urlaubsbescheinigung nach § 6 Abs. 2 BUrlG über die im Kalenderjahr 2019 gewährten bzw. abgegoltenen insgesamt 8,33 Urlaubstage zu erteilen,
ob der Klägerin im Falle der auf die vorgenannte Schuld erfolgenden Zahlung eine Abrechnung zu erteilen ist,
ob die Beklagte zu verurteilen ist, der Klägerin ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer sowie Leistung und Verhalten in dem Arbeitsverhältnis erstreckt und
ob die Beklagte zu verurteilen ist, an die Allianz Versicherung für die Klägerin zu der für die Klägerin unter der Versicherungsnummer 208169355 abgeschlossenen betrieblichen Altersvorsorge den Betrag von 55,00 € für den Monat April 2019 zu bezahlen.


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