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Rechtsanwälte Kotz GbR

Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und Geschmacksmuster

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Von einem überdurchschnittlichen Umfang oder einer überdurchschnittlichen Schwierigkeit der Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und Geschmacksmusterfall, die eine Überschreitung der Regelgebühr von 1,3 rechtfertigt, kann bei einer Gebrauchsmuster- oder Gemeinschaftsgeschmacksmustersache nicht pauschal ausgegangen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn weder die Schutzfähigkeit in Ansehung des Standes der Technik bzw. vorbekannter Gestaltungen zu beurteilen ist, noch im Zusammenhang mit der geltend gemachten Verletzung aufwendige Prüfungen erforderlich gewesen sind (BGH, Urteil vom 13.11.2013, Az.: X ZR 171/12).[…]


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