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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mehrwertsteuer: Änderungen ab 01.04.2003!

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Nochmals möchte ich Sie auf die Änderungen bei der Mehrwertsteuer im Steuervergünstigungsabbaugesetz (Bundesrat muss am 21.02.2003 noch dem Gesetz zustimmen) hinweisen. Ab dem 01.04.2003 wird für bestimmte Waren und Dienstleistungen der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf den normalen Satz von 16 % angehoben. Während Unternehmer die Erhöhungen durch den eigenen Vorsteuerabzug verrechnen können, werden Privatpersonen mit diesen Erhöhungen als Endkonsumenten voll belastet. In Zukunft muss man für Blumen, Zierpflanzen, landwirtschaftliche (Vor-)Produkte (wie Samen, Futterpflanzen, Tiere und Dünger) den vollen Mehrwertsteuersatz von 16 % zahlen. Ferner sollen auch zahntechnische Leistungen und grenzüberschreitende Flugreisen mit 16 % besteuert werden. Auch Kombi-Artikel sollen in Zukunft mit 16 % versteuert werden (z.B. Überraschungseier oder Zeitschriften mit CDs).
Keine Erhöhung erfolgt bei Kunstgegenständen, Leitungswasser, Lebensmitteln, Zeitungen und Büchern. Bahnfahrten sollen sogar ab dem Jahr 2005 nur noch mit 7 % besteuert werden.[…]


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