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Rechtsanwälte Kotz GbR

Katzenhalter – Haftung für Brieftaubentötung

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Landgericht Siegen
Az.: 5 O 31/05
Urteil vom 14.07.2005

Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger verlangt Schadensersatz wegen behaupteter Tötung seiner Brieftaube durch die Katze der Beklagten.
Der Kläger ist Brieftaubenzüchter. Zu seinen Brieftauben gehörte unter anderem die Taube mit der Nummer …, welche zahlreiche Preise errungen hatte, darunter 2003 einen Olympiasieg. Die Beklagte wohnt in der Nachbarschaft des Klägers. Sie ist Halterin eines Katers. Nachdem im März 2004 eine Brieftaube des Klägers zu Tode gekommen war, suchte der Kläger die Beklagte auf und sprach sie wegen des Verlusts seiner Taube auf ihren Kater an.
Unter dem 22.04.04 ließ der Kläger der Haftpflichtversicherung der Beklagten mitteilen, am 20.03.04, 07.45 Uhr, sei die Katze der Beklagten gegen die Voliere gesprungen, in der sich die Taube … befunden habe, die sich dadurch erschreckt habe und zu Tode gekommen sei. Nach diversem Schriftverkehr teilte die Haftpflichtversicherung der Beklagten dem Kläger unter dem 30.06.2004 (Bl. 81 d. A.) mit, dass eine Beteiligung der Katze der Beklagten an dem Vorfall zwischenzeitlich zwar schlüssig dargelegt sei, die Todesursache der Taube aber weiterhin ungeklärt sei. Mit Schreiben vom 03.11.2004 forderte der Kläger die Beklagte unter Fristsetzung zum 24.11.2004 zur Zahlung von 36.000,- € auf.
Der Kläger behauptet, am 23.03.2004, 7.00 Uhr, sei der von der Beklagten gehaltene Kater auf das Dach der auf seinem – des Klägers – Grundstück befindlichen Voliere gesprungen. Mit diesem Sprung habe der Kater die Tauben angreifen wollen, was bei den Tauben einen physiologischen Zwang des Fortfliegens ausgelöst und die Tauben in panisches Herumflattern versetzt habe. Unter den Tauben habe sich auch die Taube mit der Nummer … befunden, deren Wert 34.500,- € betrage. Diese sei in ihrem panischen Flugzwang gegen den Volierendraht gestoßen und habe sich dabei einen tödlichen Genickbruch zugezogen. Außerdem seien durch den[…]


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