Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Zum 01.01.2003 wurde die „bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (kurz GSiG) eingeführt. Diese Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde mit der Rentenreform 2001 beschlossen.
Es handelt sich hierbei um eine eigenständige, bedürftigkeitsabhängige Leistung. Anspruchsberechtigt sind ältere Menschen ab 65 Jahren sowie volljährige, aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbs­geminderte Menschen. Die Leistungshöhe der Grundsicherung entspricht in etwa der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen in der Sozialhilfe. Auch hinsichtlich der Anrechnung von Einkommen und Vermögen gelten die Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes entsprechend. Im Rahmen der Grundsicherung wird auf den Unterhaltsrückgriff gegenüber Kindern und Eltern der Leistungsberechtigten verzichtet. Dadurch soll künftig eine der Hauptursachen für „verschämte Altersarmut“ beseitigt werden. Hierbei wird zu Gunsten der Betroffenen widerlegbar vermutet, dass das Jahreseinkommen der Eltern bzw. Kinder unter 100.000 Euro liegt. Ist das Einkommen höher, besteht kein Anspruch auf Grundsicherung. Die Betroffenen werden dann auf das Sozialhilferecht verwiesen. Eine weitere Besonderheit der Grundsicherung besteht darin, dass „einmalige Ansprüche“ beim Träger der Grundsicherung nicht im Wege der Einzelabfrage, sondern im Rahmen einer monatlich ausgezahlten Pauschale in Höhe von 15 % des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes abgedeckt werden.[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv