Landgericht Hamburg
Az.: 406 O 214/98
Verkündet am 16.04.1999
Urteil
Das Landgericht Hamburg, Kammer 6 für Handelssachen, erkennt auf die mündliche Verhandlung vom 19. März 1999 für Recht:
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von DM 14.000,00 vorläufig vollstreckbar.
T a t b e s t a n d
Der Kläger und die Beklagten mit Ausnahme des Beklagten zu 12. – bei diesem handelt es sich um den Anwaltsverein Mönchengladbach – sind Rechtsanwälte. Aufgrund verschiedener wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen nimmt der Kläger die Beklagten im Wege einer negativen Feststellungsklage in Anspruch. Der Kläger betreibt seit dem 7.12.1998 über den 0190-Service der Deutschen Telekom AG (im Folgenden: Telekom AG) einen telefonischen Rechtsberatungsservice unter der Bezeichnung „Anwaltstelefon“. Er bewirbt diesen in der Tagespresse wie folgt oder ähnlich:
ANWALTSTELEFON
26 Rechtsanwälte beraten Sie von 9.00-21.00 Uhr
Allgemeines: 01 90/88 20 35
Interessenschwerpunkte:.
Arbeit, Rente; Soziales 01 90/88 2030
Familie, Erbrecht, Verkehr, StrafR 01 90/88 20 31
Miete, Grundstück, Bau 01 90/88 20 32 .
DM 3,63/Min., verantwortlich für den Service RA. Peter Stubbe. Hbg.
ANWALTSTELEFON
Rechtsberatung, unkompliziert, schnell, preiswert am Anwaltstelefon. 26 Anwälte beraten telefonisch
Arbeit, Rente, Soziales 0190/83 20 30
Familie, Erbrecht, Verkehr, StratR 0190/88 20 31
Miete Grundstück, Bau 0190/88 20 32
Allgemeines 0190/86 20 35
9.00-21.00 Uhr, 3,63/Min, RA P. Stubbe Hbg.
Der Kläger als Service-Betreiber hat – zur Zeit 26 – Rechtsanwälte mit der telefonischen Beratung beauftragt; ratsuchende Mitbürger rufen diese Rechtsanwälte über Rufnummern, die mit einer 0190-Vorwahl beginnen, unmittelbar an und können Rechtsfragen stellen. Für den Anruf belastet die Telekom AG das Telefonkonto des Anrufe[…]