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Rechtsanwälte Kotz GbR

Deckungszusage Rechtschutzversicherung – Kosten

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 AG Karlsruhe
Az.: 1 C 36/09
Urteil vom 09.04.2009

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 120,67 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus EUR 1.139,56 seit dem 19.07.2008, aus EUR 215,– seit dem 26.09.2008 und aus EUR 120,67 seit dem 5.2.2009 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 186,24 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 26.9.2008 zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
4. Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand
Bei einer Kollision mit einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeug am 27.6.2008 in Rheinstetten wurde ein im Eigentum der Klägerin stehender Pkw VW Golf beschädigt. Die volle Einstandspflicht der Beklagten dem Grunde nach steht zwischen den Parteien außer Streit.
Der von der Klägerin beauftragte Sachverständige Dipl.-Ing. R. ermittelte in seinem Gutachten vom 4.7.2008 Nettoreparaturkosten in Höhe von EUR 2.584,96 sowie einen Wiederbeschaffungswert in Höhe von EUR 5.400,-. Die voraussichtliche Reparaturdauer veranschlagte er mit 5 bis 6 Arbeitstagen.
Mit Schreiben ihrer Prozessbevollmächtigten vom 14.7.2008 (As.31) ließ die Klägerin die Beklagte zur Zahlung der Sachverständigenkosten sowie der von dem Sachverständigen kalkulierten Bruttoreparaturkosten unter Berücksichtigung eines Abzugs Neu für Alt sowie Zahlung einer Auslagenpauschale in Höhe von EUR 26,- unter Fristsetzung auf den 18.7.2008 auffordern.
Die Beklagte erstattete in der Folge die Sachverständigenkosten und zahlte auf den Fahrzeugschaden auf der Grundlage einer Abrechnung nach Totalschadensbasis lediglich einen Betrag in Höhe von EUR 1.450,- und auf die geltend gemachte Auslagenpauschale einen Betrag in Höhe von EUR 21,-. Mit Schreiben ihrer Prozessbevollmächtigten vom 1[…]


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