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Kündigung (betriebsbedingte) – Sozialdatenliste

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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Az.: 3 Sa 539/09
Urteil vom 15.12.2009

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 23.04.2009 – Az: 1 Ca 2325/08 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
3. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 7650,00 EUR festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 17.11.2008 aus betriebsbedingten Gründen zum 31.05.2009 aufgelöst worden ist. Der am … 1955 geborene Kläger ist verheiratet und hat ein unterhaltsberechtigtes Kind. Er ist seit dem 25.01.1994 im Betrieb der Beklagten in A-Stadt im Versand beschäftigt.
Die Beklagte hat erstinstanzlich mit dem Schriftsatz vom 16.02.2009 (Klageerwiderung Bl. 19 ff. d.A.), worauf verwiesen wird, zum Kündigungsgrund, zur sozialen Auswahl und zur Betriebsratsanhörung (s. dazu die Hausmitteilung vom 20.10.2008 sowie die Stellungnahme des Betriebsrates vom 24.10.2008, Bl. 73 d.A.) ausgeführt. Wie aus den Seiten 11 bis 23 der Klageerwiderung ersichtlich, macht die Beklagte die dort wiedergegebene „Sozialdatenliste“ vom 20.10.2008 zum Gegenstand ihres Vorbringens. Diese „Sozialdatenliste“ ist nach Altersgruppen gegliedert (erkennbar an dem farblich unterschiedlich gelb/weiß unterlegten Text:
– Bl. 30 f. d.A.: Arbeitnehmer, die jünger als 35 Jahre sind,
– Bl. 31 f. d.A.: Arbeitnehmer der Altersgruppe 35 bis 39 Jahre
– Bl. 32 ff. d.A.: Arbeitnehmer der Altersgruppe 40 bis 44 Jahre
– Bl. 34 ff. d.A.: Arbeitnehmer der Altersgruppe 45 bis 49 Jahre
– Bl. 36 ff. d.A.: Arbeitnehmer der Altersgruppe 50 bis 54 Jahre;
– dieser Altersgruppe gehört der Kläger an –
– Bl. 39 f. d.A.: Arbeitnehmer der Altersgruppe 55 bis 59 Jahre
– Bl. 41 d.A.: Arbeitnehmer, die älter als 59 Jahre alt sind).
Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 23.04.2009 – 1 Ca 2325/08 – dort S. 3 f. = Bl. 102 f. d.A.). In dem vorbezeic[…]


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