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Rechtsanwälte Kotz GbR

Anrechnung der Dauer einer rechtswidrigen Fahrerlaubnisentziehung auf Fahrverbot

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Kontroverse Urteilsverkündung: Unrechtmäßige Fahrerlaubnisentzug-Periode auf Fahrverbot angerechnet
Im Kontext einer Verkehrsordnungswidrigkeit hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt) ein Urteil erlassen, das erhebliche juristische Komplexitäten aufwirft. Im Kern dieses Falles stand ein Beschuldigter, dem ursprünglich unrechtmäßig die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Nachdem das Amtsgericht Bad Hersfeld eine Geldstrafe gegen den Betroffenen verhängt hatte, wurde das Urteil nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft dahingehend modifiziert, dass zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet wurde. Dieses Fahrverbot wurde jedoch aufgrund der vorherigen unrechtmäßigen Fahrerlaubnisentziehung aufgehoben.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ss OWi 309/20 >>>

Bedingungen und Umstände der Fahrerlaubnisentziehung
Die Fahrerlaubnisbehörde hatte dem Betroffenen aufgrund einer verfahrensgegenständlichen Tat die Fahrerlaubnis entzogen. Dieser Entzug dauerte nahezu fünf Monate und wurde erst aufgrund eines richterlichen Hinweises in einem Verwaltungsgerichtsverfahren aufgehoben. Die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde und die Konsequenzen, die der Betroffene tragen musste, waren daher grundlegender Teil der Rechtsbeschwerde.
Regelfall versus Ausnahmecharakter
Die Entscheidung, ob es sich bei einem Sachverhalt um einen Regelfall handelt und demzufolge ein Fahrverbot verhängt werden kann, oder ob es sich um einen Ausnahmefall handelt, der von einer Verhängung abweicht, war zentraler Diskussionspunkt. Es wurde darauf hingewiesen, dass der vom Tatrichter zugebilligte Ermessensspielraum durch gesetzlich niedergelegte und von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt ist.
Das Verhältnis zwischen Verwaltungsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Ein entscheidender Aspekt war die Frage, ob eine verwaltungsrechtliche Entziehung der Fahrerlaubnis und die im Bußgeldverfahren zu treffenden Entscheidungen über die Rechtsfolgen einer Verkehrsordnungswidrigkeit unabhängig voneinander stehen. Das Gericht stellte klar, dass selbst im Bereich des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts ein Fahrverbot angeordnet wird, auch wenn eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bereits erledigt ist.
Die Anrechnung des unrechtmäßigen Entzugs der Fahrerlaubnis
Im Falle einer unrechtmäßigen Entziehung der Fahrerlaubnis sieht das OLG Frankfurt eine Anrechnung auf ein Fahrverbot als geboten an, da eine w[…]


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